Bioenergie in Polen vom 25. - 28.11.2014

Vom 25. bis 28. November 2014 findet eine AHK-Geschäftsreise nach Polen statt, die sich an Unternehmen im Bereich der Bioenergie richtet. Eine Konferenzveranstaltung ist für Dienstag, den 25. November 2014 in Warschau geplant, die anderen Tage sind für individuelle Gesprächstermine im Land vorgesehen.

Der Sektor der Bioenergie entwickelt sich in Polen sehr dynamisch. Dies gilt insbesondere in den Mitverfeuerungstechnologien in kleinen Kesseln und in großen Kraftwerken und Heizkraftwerken zusammen mit Kohle (ca. 8 Mio. t jährlich). Es wurde ein prozentualer Mindestanteil der landwirtschaftlichen Biomasse in den Mitverfeuerungstechnologien bis 2021 gesetzlich festgelegt, doch die Entwicklung in der Branche hat auch dazu geführt, dass ein Großteil der Biomasse für diese Zwecke importiert werden musste (2011 - ca. 1,7 Mio. t).

Etwa 50 % der Erneuerbaren Energien wurde 2011 aus der Biomasse für die Stromherstellung gewonnen. Ende 2012 wurden insgsamt 820 MW an Biomassekapazitäten (27 Anlagen) und insgesamt 199 Biogasanalgen (Faul-, Deponie- und landwirtschaftlich) mit der Leistung von 131 MW  installiert, wovon Faulgas und Deponiegas als Energiequelle immer häufiger genutzt wird.

Bis 2020 sind Projekte mit Gesamtinstallationen von 1400 MW aus Biomassemitverfeuerungsanlagen und 2500 MW aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen (mindestens eine landwirtschaftliche Biogasanlage pro Gemeinde) geplant.

Der Anteil Erneuerbarer Energien am Energieverbrauch lag 2012 bei 10,5 % und wird bis 2020 auf 15 % prognostiziert. Das Wirtschaftsministerium plant die Einführung eines Gesetztes über Erneuerbare Energien (EEG), welches die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von EE verbessern sollte. Gemäß dem Gesetzesentwurf vom 04.10.2012 sollte die Biogas-Mitverfeuerung eine etwas geringere Förderung als bis jetzt bekommen (niedrigere Korrekturfaktoren und Einschränkung der Förderung bis max. 5 Jahre). Nur Anlagen zur Verfeuerung der festen Biomasse in kleinen Kesseln und in KWK-Verfahren, sowie landwirtschaftliche Biogasanlagen sollen einen höheren Korrekturfaktor erhalten.

Energiegesellschaften, die Strom an Endverbraucher verkaufen, müssen einen gesetzlich festgelegten Anteil des verkauften Stroms in KWK-Verfahren selbst erzeugen oder Zertifikate für Energie aus dieser Quelle beziehen bzw. stattdessen eine Kompensationsgebühr zahlen.

Die AHK-Reise richtet sich an Unternehmen:

  • Hersteller von Biogasanlagen
  • Hersteller von Biomasseverfeuerungsanlagen
  • Anbieter technologischer Beratung und des Technologietransfers aus dem Bereich Biogas und Biomasse