Vereinfachung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen
Mit der Verabschiedung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) 2018/2001 wurden die Grundlagen für eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung und eine höhere Transparenz der Verfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte geschaffen.
Neben der Überwachung seiner Umsetzung gibt es jedoch noch reichlich Spielraum für weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen und dem Austausch von „Best Practices“ zwischen Stellen auf regionaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene.
Gegenstand dieses Projekts war daher die praktische Umsetzung der Artikel 15, 16 und 17 der RED II und die Identifizierung von Best Practices in den EU-Mitgliedsstaaten.
Neben dem Abschlussbericht hat das Konsortium 29 umfassende nationale Berichte erstellt, in denen die Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen Hindernisse sowie bewährte Verfahren auf nationaler Ebene beschrieben werden: